Vermögensauseinandersetzung
Hierzu ein Beispiel: M und F heiraten. M hat bei Eheschließung ein Vermögen von 20.000 €, F hat kein Vermögen. Sie kaufen in der Ehezeit gemeinsam ein Haus für 250.000 €. Die Eltern der F schenken ihrer Tochter als Zuschuss zum Hauskauf 50.000 €. Zum Zeitpunkt der Scheidung hat das Haus einen Wert von 220.000 € und wird zu diesem Preis verkauft. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden.
Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens:
Der Kaufpreis ist hälftig zu teilen. Jeder Ehegatte erhält also 110.000 €.
Zugewinnausgleich:
Endvermögen M: Hälftiger Hauswert
abzüglich Anfangsvermögen bei Eheschließung:
Zugewinn:
Endvermögen F: Hälftiger Hauswert
abzüglich Schenkung von Eltern:
Zugewinn:
M hat also einen um 30.000 € höheren Zugewinn erzielt als F und muss ihr somit hiervon die Hälfte = 15.000 € als Zugewinn abgeben.
Können sich die Ehegatten wegen der Auseinandersetzung eines gemeinsamen Vermögenswertes nicht einigen, bleibt nur der Weg der Teilungsversteigerung.