Haben Sie – als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – Fragen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages?
Welche Besonderheiten sind bei Kündigungen zu beachten?
Bereitet die Durchführung des Arbeitsverhältnisses rechtliche Probleme?
Bereitet Art und Weise der Beteiligung des Betriebsrats Schwierigkeiten?
Gibt es Unklarheiten bei der Berechnung der Betriebsrente?
Diese Fragen sind wenige Beispiele aus der Fülle der im Arbeitsrecht auftretenden Fragestellungen, einem Rechtsgebiet, das alle rechtlichen Regelungen umfasst, die sich auf in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen.
Ziel des Arbeitsrechts ist die Begründung eines Ausgleichs für in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigte Arbeitnehmer.
Diese Schutzfunktion wird durch eine Vielzahl arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Gesetze angestrebt, zu denen u.a. das Arbeitsplatzschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Bundeserziehungsgeldgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, die Sozialgesetzbücher III-XI sowie die Tarifverträge gehören.
Die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts lassen sich wie folgt aufgliedern:
Einzelarbeitsvertragsrecht
Kündigungsschutzrecht
Betriebsverfassungsrecht
Tarifvertragsrecht
Betriebliche Altersversorgung
Entscheidende Voraussetzung für das Eingreifen des Arbeitsrechts ist der Begriff des Arbeitnehmers, der gesetzlich nicht definiert ist, und die Abgrenzung von anderen Vertragstypen, wie bspw. Werkvertrag, selbständiger Dienstvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Handelsvertretervertrag usw.
Anwaltliche Beratung/Vertretung ist erfahrungsgemäß sinnvoll bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses (Vertragsgestaltung), vor/bei Störungen im bestehenden Arbeitsverhältnis, vor/bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen usw.