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Ihre Anwälte für Sozialrecht / Kempten

Ihre Anwälte für Sozialrecht / Kempten

Der Begriff Sozialrecht bezieht sich auf eine umfassende und nach wie vor unübersichtlich geregelte Rechtsmaterie, deren gesetzliche Regelungen deshalb dem Bürger erfahrungsgemäß unbekannt sind, die jedoch seinen ständigen oder häufig wiederkehrenden Kontakt zum Sozialstaat ausgestalten. Erfahrungsgemäß ist die Auflistung aller in Betracht kommender Gesetze wenig aufschlussreich. Deshalb führen wir nachfolgend die Rechtsgebiete des Sozialrechts an ,die wir im Rahmen der erteilten Mandate bearbeiten:
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Opferentschädigung nach Gewalttaten
  • Kassenarztrecht und Vertragsarztrecht
  • Soziales Fürsorgerecht, also auch Hartz IV
Falls Sie hierzu Fragen haben sollten, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll mit uns in Verbindung setzen.
Zur gesetzlichen Rentenversicherung:

Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist die finanzielle Absicherung der Versicherten.Die RV gewährt folgenden Leistungen:

- Renten wegen Alters
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Renten wegen Todes an Witwen, Witwer, Waisen
- Rehabilitation

Zu den Versicherten gehören:

- Pflichtversicherte
- freiwillig Versicherte

Zu den Pflichtversicherten gehören:

- Arbeitnehmer und Auszubildende
- bestimmte Selbständige, z.B. Handwerksmeister

Alle übrigen Personen können freiwillige Mitglieder werden.

Die Höhe der Rente ist von den Entgeltpunkten, die während der Versicherungszeit erworben wurden, abhängig. Sie sind der Spiegel des Arbeitslebens. Die EP geben den Wert an, in dem das Arbeitsentgelt des Versicherten zu den durchschnittlichen Arbeitsentgelten aller Arbeitnehmer steht. Sind beide Werte gleich hoch, erhält der AN 1 EP. Hat der AN 40 Jahre gearbeitet und durchschnittlich verdient, erhält er 40 EP. 1 EP ist zur Zeit 26,27 € „wert“. Der AN erhält also eine Altersrente von 1.050,80 €. 2004 haben etwa 24 Mio. Rentner Renten von etwa 211 Mrd. Euro erhalten.

Finanzierung der GRV:

- Beiträge von AN und AG je zur Hälfte
- Bundeszuschüsse aus dem Bundeshaushalt,

Wesensmerkmal dieser Finanzierung:

- Umlageverfahren: die eingezahlten Beiträge werden sofort an die Rentner ausgezahlt.
- Generationenvertrag: die erwerbstätige Generation ist verpflichtet, durch Beiträge die Renten der ihr vorausgehenden Generation zu sichern in der Erwartung, dass die ihr nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt.
- Bundesgarantie: funktioniert das nicht, haftet der Bund.

Weitere Informationen finden Sie bei der Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V., Eosanderstr. 30, 10587 Berlin unter https://www.hartz4hilfthartz4.de/rechtsanwaelte/

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