Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht / Kempten
Der Oberbegriff Verkehrsrecht lässt sich aufteilen in die Gebiete:- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
Der Schädiger muss seine Haftpflichtversicherung mit der Unfallregulierung beauftragen. Wenn er einen Rechtsanwalt lediglich zum Zwecke der Schadenabwehr hinzuziehen will, so muss er dessen Kosten selbst übernehmen. Da sich die eigene Haftpflichtversicherung der Auffassung des Anwalts nicht anschließen muss, wird in Fällen der reinen Schadenabwehr regelmäßig nur die eigene Haftpflichtversicherung tätig.
"Wird gegen Sie ein Bußgeld verhängt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Unsere Tätigkeit besteht hier darin, dass gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wird und zunächst Akteneinsicht beantragt wird. Kommt man zu dem Ergebnis, dass der Einspruch aufrecht erhalten wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der über den Einspruch entschieden wird.
Hier gehts zum Bußgeldkatalog.
Für alle Angelegenheiten des Verkehrsrechts empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.