<< Angemessenheitsgrenze: Jobcenter muss... r Umständen draufzahlen | Persönlichkeitsrechtsverletzung: Streit... dem Nachbargrundstück >> |
Fluggastrechte: Muss der Reisende trotz vorheriger Beförderungsverweigerung erscheinen?
Fluggast ohne Information umgebucht
Der EuGH zeigt sich damit – wieder einmal – verbraucherfreundlich. Im konkreten Fall hatte die Fluggesellschaft einen Fluggast umgebucht, ihn aber nicht darüber informiert. Auf seine Rückfrage wurde ihm zugleich mitgeteilt, dass er für den gebuchten Rückflug gesperrt sei, weil er zum umgebuchten Flug nicht erschienen sei. Es sei nicht mehr möglich, den Rückflug anzutreten.
Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung
Der EuGH hat darüber hinaus entschieden, dass dem Fluggast zwar bei Annullierung eines Flugs u. U. kein Ausgleichsanspruch zusteht. Dies gelte aber nicht, wenn ein Fluggast – wie im Fall des EuGH für den Rückflug – mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit darüber unterrichtet wurde, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn gegen seinen Willen nicht befördern werde. Ihm steht dann ein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung i. S. d. Art. 4 der FluggastrechteVO zu.
Quelle?|?EuGH, Urteil vom 26.10.2023, C-238/22,";s:5:"style";s:8:"Standard";}
Eingestellt am 25.03.2024 von R. Hein
Trackback