Verbraucherrecht
Versicherungsrecht: Kfz-Versicherungsschutz bei einer Überschwemmung
Hat sich nach einem Starkregen auf einer Straße Wasser von bis zu 90 cm Tiefe angesammelt, ist dies eine Überschwemmung im Sinne der üblichen Bedingungen in der Teilkaskoversicherung.
Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung...
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Eingestellt am 27.08.2020 von Rainer Brei
Kfz-Versicherung: Schaden für Kaskoversicherung lieber sofort anzeigen
Wer einen Verkehrsunfall hat, sollte dies seiner Vollkaskoversicherung lieber gleich anzeigen. Erfolgt die Schadensanzeige nämlich erst, wenn die in den Versicherungsbedingungen geregelte Meldefrist schon verstrichen ist, geht der Versicherungsnehmer unter Umständen leer aus.
Das zeigt ein Fall vor...
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Eingestellt am 27.08.2020 von Rainer Brei
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