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Düsseldorfer Tabelle 2015
Zum 01.01.2015 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Unterhaltsbeträge bleiben unverändert. Angehoben werden nur die Selbstbehaltsätze. Hier gelten folgende Beträge:
Notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern, wenn der Unterhaltsschuldner nicht erwerbstätig ist: 880 € (bisher 800 €)
Wenn der Unterhaltsschuldner erwerbstätig ist: 1.080 € (bisher 1.000 €)
Angemessener Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern: 1.300 €
Angemessener Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten: 1.200 € (bisher 1.000 €)
Angemessener Selbstbehalt gegenüber Eltern: 1.800 € (bisher 1.600 €)
Notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern, wenn der Unterhaltsschuldner nicht erwerbstätig ist: 880 € (bisher 800 €)
Wenn der Unterhaltsschuldner erwerbstätig ist: 1.080 € (bisher 1.000 €)
Angemessener Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern: 1.300 €
Angemessener Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten: 1.200 € (bisher 1.000 €)
Angemessener Selbstbehalt gegenüber Eltern: 1.800 € (bisher 1.600 €)
Eingestellt am 08.12.2014 von R. Hein
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