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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson rechtsgeschäftlich bevollmächtigt werden, im Bedarfsfall die Angelegenheiten des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin im Umfang der erteilten Vollmacht wahrzunehmen, wenn diese Person infolge von Krankheit, Unfall oder altersbedingt ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise regeln kann. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht einer betreuungsbedürftigen Person für die erforderlichen Aufgabenbereiche vor, die Angelegenheiten der betreuungsbedürftigen Person wahrzunehmen, so ist die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers nicht erforderlich. Eine wirksame Vollmacht kann durch eine volljährige, geschäftsfähige Person erteilt werden. Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu erteilen. Nur in bestimmten Fällen (z.B. Grundstücksübertragungen) ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erforderlich.
Es gibt im Internet zwar viele Muster für Vorsorgevollmachten, gleichwohl empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da der Inhalt der Vorsorgevollmacht komplexe rechtliche Themen enthält, deren Bedeutung ein rechtlicher Laie selbst nur schwer beurteilen kann.
Wir beraten Sie ausführlich bei der inhaltlichen Gestaltung der Vorsorgevollmacht und nehmen dann die Ausfertigung für Sie vor.