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		<title>Kommentare zu Ordnungswidrigkeit: Handy auf dem Oberschenkel ablegen, heißt, es zu benutzen</title>
		<link>http://www.kanzlei-thuemlein.de/Veroeffentlichungen/Rechtsprechung/Verkehrsrecht</link>
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Wird dem Betroffenen die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons zur Last gelegt, ist entscheidend, ob er es wirklich „benutzt“ hat. Das hat das Bayrische Oberste Landesgericht (BayObLG) jetzt für das Ablegen des...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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