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		<title>Kommentare zu Pauschalreise: Boarding verpasst: Reiseveranstalter sind Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen nicht zuzurechnen</title>
		<link>http://www.kanzlei-thuemlein.de/Veroeffentlichungen/Rechtsprechung/Verbraucherrecht</link>
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Das Amtsgericht (AG) München hat die Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Reisepreises für eine Pauschalreise in Höhe von 1.648 Euro abgewiesen. Die Reisenden hatten nach Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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