<< Nachstellung und Bedrohung: Nachbarliche... adenersatz nach sich | Mietminderung: Mieter muss... arliche Baustelle konkret darlegen >> |
WEG-Recht: Dachsanierung: drei Vergleichsangebote für Auftrag
Das Flachdach des Gebäudes musste vollständig erneuert werden. Wegen der hohen Kosten beschloss die Gemeinschaft, gemäß einem Sanierungsplan stufenweise vorzugehen und jährlich einzelne Teilbereiche zu erneuern. Streit gab es, weil eine Teilfläche von rund 280 qm ohne Einholen von Vergleichsangeboten an die bisherige Fachfirma für rund 70.000 Euro vergeben worden war. Die Gemeinschaft meinte, die Fachfirma habe sich bisher bewährt und es stehe ihr frei, das Handwerksunternehmen zu beauftragen, auch wenn dies zu höheren Kosten führen könnte. Das AG Bonn bezog jedoch eindeutig Position zugunsten des „Drei-Angebots-Prinzips“. Es erklärte den Vergabebeschluss für den vierten Teilabschnitt für ungültig. Bei einem Auftragsvolumen von rund 70.000 Euro keine Alternativangebote einzuholen, widerspräche den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.";s:5:"style";s:8:"Standard";}
Eingestellt am 02.02.2023 von R. Hein
Trackback