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		<title>Kommentare zu Erbrecht: Nachweis der Erbenstellung durch Kopie des Testaments</title>
		<link>http://www.kanzlei-thuemlein.de/Veroeffentlichungen/Rechtsprechung/Familien-_und_Erbrecht</link>
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Das Erbrecht kann auch aufgrund der Vorlage einer Kopie des Originaltestaments nachgewiesen werden. Jedoch gelten für den Fall, dass ausschließlich eine Kopie vorhanden ist, strenge Anforderungen an den Nachweis der Existenz...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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