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		<title>Kommentare zu Zeugnisanspruch: Arbeitgeber muss für Zeugnis seinen Briefbogen nutzen</title>
		<link>http://www.kanzlei-thuemlein.de/Veroeffentlichungen/Rechtsprechung/Arbeits-_und_Sozialrecht</link>
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Wenn im Berufszweig des Arbeitgebers üblicherweise im geschäftlichen Verkehr Firmenbögen bzw. Briefköpfe verwandt werden und er einen solchen besitzt und benutzt, ist ein Zeugnis nicht ordnungsgemäß ausgestellt, wenn es nur mit...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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