Testamentsgestaltung
Durch Testament und Erbvertrag können folgende Verfügungen getroffen werden:
-Erbeinsetzung
-Vermächtnisse
-Auflagen
Durch einen Erbvertrag können z. B. Partner einer nichtehelichen Lebensgemein-schaft sich gegenseitig als Erben einsetzen, wenn sie dies- wie bei Ehegatten im Falle des gemeinschaftlichen Testaments-verbindlich regeln möchten.
Bei der Abfassung eines Testaments sollte man sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen, da es bei juristischen Laien hier schon oft zu Begriffsverwechslungen kommt. So wird z. B. gerne die Formulierung "Ich vermache…" verwendet in Un-kenntnis der Tatsache, dass ein Vermächtnis etwas völlig anderes ist als eine Erb-einsetzung.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Testamentserrichtung als Ihre Kanzlei in Kempten für Erbrecht.