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Online Scheidung

Selbstverständlich können Sie uns online mit Ihrer Vertretung in einem Scheidungsverfahren beauftragen. Wir möchten Sie aber zur Vermeidung von Missverständnissen über einige Irrtümer aufklären, die im Zusammenhang mit den auf vielen Internetportalen zu lesenden Begriffen „Online-Scheidung“ oder „Scheidung von zu Hause“ bestehen. An den Versprechungen, die dort gemacht werden („schneller, billiger, einfacher) ist nämlich nichts dran.

Was ist eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung gibt es eigentlich gar nicht. Ein Scheidungsverfahren kann nämlich nicht online durchgeführt werden. Ein Scheidungsverfahren kann nur durch einen von einem Anwalt unterzeichneten Schriftsatz, der bei Gericht eingereicht werden muss, in die Wege geleitet werden. Auch das weitere Verfahren wird zwischen den Beteiligten (Gericht, Anwälte, Rentenversicherungsträger und ggfs. Jugendamt) schriftlich abgewickelt. Das Einzige, was also online durchgeführt werden kann, ist die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt. Was hieran im heutigen Zeitalter der umfassenden Kommunikationstechnologie besonders sein soll, werden sicher auch Sie sich fragen. Für uns ist die Kommunikation per E-Mail mit Mandanten schon längst eine Selbstverständlichkeit, die gar keiner Erwähnung bedarf.

Von „zu Hause“ aus lässt sich die Scheidung im Übrigen auch nicht durchführen, da die Anhörung der Parteien vor Gericht von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist.

Ist eine Online-Scheidung billiger?

Klare Antwort: Nein. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens (Anwaltskosten und Gerichtskosten) hängen vom Gegenstandswert ab. Dieser bemisst sich nach dem Einkommen und dem Vermögen der Ehegatten. Wie der Anwalt mit seinem Mandanten kommuniziert – ob per E-Mail oder wie auch immer – ist für den Gegenstandswert somit ohne jede Bedeutung. Eine Kostenersparnis kann daher allenfalls dadurch eintreten, dass man sich Fahrtkosten zum Anwalt erspart, wenn man überwiegend per E-Mail kommuniziert und auf persönliche Besprechungstermine in der Kanzlei verzichtet. Dieser Kostenfaktor kommt allerdings nur dann zum Tragen, wenn zwischen dem Wohnort des Mandanten und der Kanzlei seines Anwalts eine größere Entfernung besteht. Es können sogar höhere Kosten entstehen, wenn ein Mandant – in der Meinung, dass eine Online-Scheidung billiger sei – einen Anwalt beauftragt, der nicht im Bezirk des für die Scheidung zuständigen Gerichts niedergelassen ist. In diesem Fall muss er seinem Anwalt nämlich entweder die Fahrtkosten zum Gerichtstermin erstatten oder er muss – bei größerer Entfernung – zusätzlich die Kosten eine weiteren Anwalts übernehmen, der den Gerichtstermin vor Ort in Untervollmacht für den hauptbevollmächtigten Anwalt wahrnimmt. Hier lauert also eine nicht unerhebliche Kostenfalle!

Geht eine Online-Scheidung schneller?

Auch hier lautet die klare Antwort: Nein! Da das Scheidungsverfahren selbst – siehe oben – nicht online durchgeführt werden kann, gibt es auch keine Zeitersparnis. Wenn das Scheidungsverfahren – wie üblich – mit Versorgungsausgleich durchgeführt wird, dann muss von einer Verfahrensdauer von 4 – 7 Monaten ausgegangen werden.

Fazit: Die online Beauftragung eines Anwalts mit einem Scheidungsverfahren macht nur wirklich dann einen Sinn, wenn Sie nicht am Gerichtsort wohnen, weil Sie sich dann zeitraubende Fahrten zum Anwalt ersparen können. Wichtig ist in diesem Fall aber, dass Sie einen Anwalt beauftragen, der im Bezirk des zuständigen Gerichts niedergelassen ist, weil Sie andernfalls zusätzliche Kosten in Form von Fahrtkosten des Anwalts übernehmen müssen oder sogar die Kosten eines unterbevollmächtigten Anwalts.