Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
Die Unterhaltsbeträge sind zugeschnitten auf den Fall, dass zwei unterhaltsbedürftige Personen zu unterhalten sind. Bei einer höheren oder niedrigeren Anzahl Unterhaltsbedürftiger ist eine Höherstufung oder Herabstufung in der Tabelle vorzunehmen.
Nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2024)beläuft sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach Abzug des hälftigen Kindergelds auf folgende Beträge:
• Alter 0 - 5 Jahre: 355,00 €
• Alter 6 - 11 Jahre: 426,00 €
• Alter 12 - 17 Jahre: 520,00 €
Eine Ausbildungsvergütung ist nach Abzug der ausbildungsbedingten Aufwendungen zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Der notwendige Selbstbehalt, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil gegenüber seinen Kindern verbleiben muss, beläuft sich auf 1.450 € bzw. 1.200 € bei nicht Erwerbstätigen.