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Wie wirkt sich eine Verfahrensverzögerung auf das Fahrverbot aus?
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Autofahrers, der am 25.1.10 wegen eines Mitte 2008 begangenen Rotlichtverstoßes u.a. zu einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt worden war. Dagegen hat er am 26.1.10 Rechtsbeschwerde eingelegt. Die Akte blieb bei Gericht über ein Jahr ohne Bearbeitung. Das OLG hat die Rechtsbeschwerde in der Sache selbst als unbegründet verworfen. Allerdings verfügten die Richter, dass von dem angeordneten einmonatigen Fahrverbot eine Woche als vollstreckt gilt. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass das grundgesetzliche Rechtsstaatsprinzip auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren sichere. Das beinhalte auch das Recht auf Abschluss des Verfahrens in angemessener Zeit (OLG Hamm, III-3 RBs 70/10).
Eingestellt am 26.08.2011 von Rainer Brei
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