Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Die Verurteilung wegen eines vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr setzt eine Tathandlung voraus, die über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht.

Auf diese Voraussetzung der Strafbarkeit machte der Bundesgerichtshof (BGH) aufmerksam. Nach dem Urteil müsse für die Strafbarkeit ein Verkehrsvorgang festgestellt worden sein, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall" gekommen wäre - also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen". Erforderlich sei, dass die konkrete Gefährdung anhand objektiver Kriterien wie etwa der Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge, des Abstands zwischen ihnen und der Beschaffenheit ggf. bestehender Ausweichmöglichkeiten ermittelt werde. Nicht ausreichend seien nach Ansicht der Richter nur wertende Umschreibungen wie etwa ein "scharfes" Abbremsen oder Ausweichen (BGH, 4 StR 373/09).



Eingestellt am 18.02.2010 von Rainer Brei
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