| << Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und... gnete Schätzungsgrundlage | Spontane Äußerungen an der Unfallstelle >> |
Geltendmachung von Mängeln beim Autokauf
Bemängelt der Käufer eines Pkw einen behebbaren Mangel ohne eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen, kann er später nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Hierauf machte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf aufmerksam. Die Richter verdeutlichten, dass dann auch kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehe. Im vorliegenden Fall hatten sich die Parteien um Kratzer am Flankenschutz des Wagens gestritten, die nicht zu einer merkantilen Wertminderung führten. Nach Ansicht der Richter sei der Rücktritt in diesem Fall auch ausgeschlossen, wenn der Verkäufer zugesichert hätte, dass der Wagen unfallfrei sei. Die Zusicherung der Unfallfreiheit beziehe sich nur auf unfallbedingte Schäden, die den Wert des Fahrzeugs mindern. Das sei vorliegend nicht der Fall. Es sei Sinn und Zweck des Flankenschutzes, Schäden vom eigentlichen Fahrzeug abzuhalten (OLG Düsseldorf, I-18 U 103/10).
Eingestellt am 08.07.2011 von Rainer Brei
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.