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Beweislage bei gemeinsamem Unfallbericht?
Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden kam einem Autofahrer zugute, der beim Verlassen einer Grundstücksausfahrt mit seinem Fahrzeug mit dem Pkw des Beklagten kollidiert war. Die Unfallschuld war vor Ort strittig. Beide Unfallbeteiligten unterschrieben sodann einen "Unfallbericht". Hierin räumte der Beklagte u.a. ein, das haltende Fahrzeug schlecht erkannt zu haben ("wegen Scheiben verschmiert"). Unter Vorlage dieser Urkunde machte der Autofahrer seinen Unfallschaden geltend. Das OLG erkannte auf eine Quote von 75:25 zu seinen Gunsten. Nach dem "Unfallbericht" treffe ihn kein Verschulden. Ein solches sei auch nicht nach Anscheinsgrundsätzen feststellbar. Demgegenüber sei nach dem "Unfallbericht" von einem Verschulden des Beklagten auszugehen (überhöhte Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit) (OLG Dresden, 7 U 949/09).
Hinweis: Es kann nicht oft genug davor gewarnt werden, nach einem Verkehrsunfall irgendwelche Schuldanerkenntnisse abzugeben. Das kann nicht nur zu prozessualen Nachteilen, sondern auch zu Problemen mit dem eigenen Versicherer führen.
Eingestellt am 28.10.2010 von Rainer Brei
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