| << Eigenbedarfskündigung: Erforderlicher... es Kündigungsschreibens | WEG: Kostenverteilungsschlüssel bei... Belieben geändert werden >> |
Mietsicherheit: Keine Aufrechnung des Vermieters mit Zahlungsanspruch
Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines Sparbuchs, das als Mietsicherheit verpfändet worden ist, nicht mit einem Zahlungsanspruch (hier: auf rückständige Miete) aufrechnen. Insoweit fehlt es nach einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) an der Gleichartigkeit der Forderungen (KG, 8 U 172/10).
Eingestellt am 13.09.2011 von R. Hein
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.