| << Kfz-Schadenfreiheitsrabatt: Pflicht zur... ung auf den Ehegatten | Sorgerecht: Eingeschränkte... ertigt Übertragung des Sorgerechts >> |
Ehegattenunterhalt: Zusammenleben mit volljährigem erwerbstätigen Kind mindert Bedürftigkeit
Lebt der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem leistungsfähigen Partner zusammen, kann dies seine Bedürftigkeit mindern.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Frau hin, die mit ihrem volljährigen Kind in einer Wohnung zusammenwohnte. Das Kind war berufstätig und voll leistungsfähig. Die Richter machten deutlich, dass durch das Zusammenleben Wohn- und Haushaltskosten gespart werden könnten. Diese Einsparmöglichkeit mindere die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten. Unter einem leistungsfähigen Partner sei im Übrigen auch nicht nur ein Lebenspartner zu verstehen. Hierunter könne auch ein volljähriges Kind fallen. Auch bei einem solchen Zusammenleben würden die Synergieeffekte des gemeinschaftlichen Wirtschaftens in gleicher Weise eintreten wie bei einer Wohngemeinschaft mit einem Lebenspartner (OLG Hamm, II-6 UF 47/11).
Eingestellt am 21.10.2011 von R. Hein
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.