| << Trennungsunterhalt: Keine... ücksichtigung ohne Zahlungsnachweis | Nachehelicher Ehegattenunterhalt 2010:... setzung des Unterhalts >> |
Ehegattenunterhalt: Verschweigen von Einkünften kann zur Unterhaltsverwirkung führen
Verschweigt der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigene Einkünfte, obwohl der Unterhaltsverpflichtete gezielt nach solchen Einkünften gefragt hat, und verhandelt er so zur Sache, so liegt ein Verwirkungstatbestand vor.
Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auch, wenn die verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über einen begrenzten Zeitraum erzielt wurden. Ein solches Verhalten sei nach Ansicht der Richter nicht lediglich als Verschweigen von Einkünften zu werten. Vielmehr sei die Nichtangabe trotz ausdrücklicher Nachfrage als schwerwiegender Angriff auf die Vermögensinteressen des Verpflichteten anzusehen (OLG Düsseldorf, II-8 UF 14/10).
Eingestellt am 01.10.2010 von R. Hein
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.