Ehegattenunterhalt: Verschweigen von Einkünften kann zur Unterhaltsverwirkung führen

Verschweigt der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigene Einkünfte, obwohl der Unterhaltsverpflichtete gezielt nach solchen Einkünften gefragt hat, und verhandelt er so zur Sache, so liegt ein Verwirkungstatbestand vor.

Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auch, wenn die verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über einen begrenzten Zeitraum erzielt wurden. Ein solches Verhalten sei nach Ansicht der Richter nicht lediglich als Verschweigen von Einkünften zu werten. Vielmehr sei die Nichtangabe trotz ausdrücklicher Nachfrage als schwerwiegender Angriff auf die Vermögensinteressen des Verpflichteten anzusehen (OLG Düsseldorf, II-8 UF 14/10).



Eingestellt am 01.10.2010 von R. Hein
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)