Sterbehilfe: Grundsatzurteil des BGH

Der Bundesgerichtshof hat die lange umstrittene Frage geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen Sterbehilfe zulässig ist. Das Urteil vom 25.06.2010 wird allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit bringen.

Die Kriterien einer zulässigen Sterbehilfe hat der BGH wie folgt festgelegt:

Wenn ein Patient in einer schriftlichen oder mündlichen Verfügung eine lebensverlängernde Behandlung ablehnt, muss die Behandlung eingestellt werden. Egal ob bei dem Behandlungsabbruch etwas aktiv geschieht oder etwas unterlassen wird - Ärzte, Pfleger und Angehörige machen sich damit nicht strafbar. Die Grenze zur Tötung ist nicht überschritten. Auch bei bewußtlosen Patienten sei alleine deren mutmaßlicher Wille entscheidend.

BGH vom 25.06.2010 2 StR 454/09



Eingestellt am 06.10.2010 von R. Hein
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)