Mehr Rechte für ledige Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 03.12.2009 entschieden, dass die in Deutschland geltende Gesetzeslage, wonach Väter nichtehelicher Kinder ohne Zustimmung der Kindesmutter keinen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht haben, gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Der Gesetzgeber ist nun gehalten, eine Änderung der gesetzlichen Regelung herbeizuführen. Bis dahin gilt aber weiterhin noch die aktuelle gesetzliche Regelung.


Eingestellt am 04.12.2009 von R. Hein
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