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Keine neue Düsseldorfer Tabelle 2012
Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die
einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort,weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben
wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien,u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
Eingestellt am 20.12.2011 von R. Hein
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