Die Reform der Erbschaftssteuer

Am 5.12.2008 hat der Bundesrat der zuvor schon lange diskutierten Erbschaftsteuerreform zugestimmt.

Den Anlaß für die Neuregelung hatte das Bundesverfassungsgerichts gegeben, das durch Beschluss vom 7.11.2006 entschieden hatte, dass das geltende Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig sei. Der Bundesregierung wurde aufgegeben, bis zum 31.12.2008 das Erbschaftsteuergesetz zu reformieren.

Am umstrittensten waren die Punkte

  • Freistellung der selbstgenutzten Wohnimmobilie und
  • 100-prozentige Verschonung des Betriebsvermögens.
Hierzu wurde nun folgendes beschlossen:

Die Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum an Ehepartner bleibt - unabhängig vom Wert des Gebäudes - steuerfrei, vorausgesetzt, sie bleiben 10 Jahre lang darin wohnen. Für Kinder gilt, dass sie - neben ihren persönlichen Freibeträgen - eine Immobilie bis zu einer Wohnfläche von 200 m² steuerfrei erben, wenn sie mindestens 10 Jahre lang darin wohnen. Darüber hinaus muss Erbschaftsteuer gezahlt werden. Für weiteres Vermögen bestehen daneben künftig Freibeträge von 500.000 € für Ehepaare und von 400.000 € für Kinder.

Bei der Übertragung von Betriebsvermögen können die Erben bzw. Begünstigten zwischen zwei Varianten wählen:

Variante 1: Bei einer Haltefrist von 7 Jahren werden 85 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont. Die Lohnsumme darf in 7 Jahren nicht unter 650 % der Ausgangssumme – der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten 5 Jahre vor dem Erbfall – sinken und das Verwaltungsvermögen bis zu 50 % betragen. Bei einem Verstoß gegen die Behaltensfrist entfällt die ErbSt anteilig für die Jahre, in welchen die Voraussetzungen erfüllt waren.

Variante 2: Bei einer Haltefrist von 10 Jahren werden 100 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont. Die Lohnsumme darf in 10 Jahren nicht unter 1.000 % der Ausgangssumme sinken und das Verwaltungsvermögen bis zu 10 % betragen. Bei einem Verstoß gegen die Behaltensfrist entfällt die ErbSt anteilig für die Jahre, in welchen die Voraussetzungen erfüllt waren.



Eingestellt am 25.01.2009 von R. Hein
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)