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Unternehmerscheidung

Die Trennung und Scheidung von Unternehmern und Selbstständigen weist besondere Probleme auf. So ist z.B. schon die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens deutlich komplexer und schwieriger als bei einem Angestellten. Während bei einem Angestellten das durchschnittliche Nettoeinkommen relativ einfach auf Basis der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate festgestellt werden kann, müssen bei einem Unternehmer Bilanzen und Gewinn- und Verlust-rechnungen der letzten 3 – 5 Jahre ausgewertet werden. Hierzu bedarf es der Erfassung betriebswirtschaftlicher und vor allem auch steuerrechtlicher Zusammenhänge, der Auswertung von steuerrechtlichen Unterlagen unter Einbeziehung der besonderen Rechtssprechung und der Gesetze des Familienrechtes.

Auch die Vermögensauseinandersetzung ist viel komplexer als bei einem Angestellten, da die Bewertung des Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung für die wirtschaftliche Existenz des Unternehmers von entscheidender Bedeutung ist.
Müssen z.B. Zugewinnausgleichszahlungen an den Partner aus dem Betriebsvermögen bestritten werden, kann das im schlimmsten Fall zur Unternehmensinsolvenz führen. Daher muss sich jeder Unternehmer bereits im Vorfeld darüber informieren, was bei einer Scheidung auf ihn zukommt. Nur so kann er frühzeitig entsprechende Vorsorge betreiben, um nicht ggf. gleichzeitig vor den Trümmern seiner Ehe und seines Betriebes zu stehen.

Empfehlenswert ist es natürlich, schon vor der Ehe die wichtigsten Scheidungsfolgen wie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag zu regeln.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Unternehmerscheidung stehen wir Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite, wenn es um die Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen geht. Falls eine gütliche außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, setzen wir Ihre Ansprüche selbstverständlich auch vor Gericht durch.